MARKTBEDINGUNGEN

Marktstand blues’n’jazz Rapperswil vom 14. – 16. Juni 2024

1. Grundsatz
An der Rapperswiler Seepromenade findet jährlich das blues’n’jazz Festival statt. Über 20 Konzerte verteilt auf 3 Bühnen direkt am See und mit zahlreichen Street Food-Ständen. Um eine wundervolle Atmosphäre beim Festival zu erzielen, wollen wir ein vielfältiges und ansprechendes Angebot im Marktbereich bieten. Die Anzahl gleicher Waren ist somit beschränkt. Das Platzangebot ist limitiert und richtet sich nach Grösse und Verfügbarkeit der Marktflächen. Die Platzierung sowie die Auswahl der Marktstände erfolgen durch den Veranstalter.

2. Marktzeiten
Die Öffnungszeiten sind zwingend einzuhalten.

2.1 Öffnungszeiten
Änderungen der Öffnungszeiten durch den Veranstalter bleiben vorbehalten.

Freitag, 14 Juni 2024 16.00 bis 02.00 Uhr (Publikum ab 17.00)
Samstag, 15. Juni 2024 15.00 bis 02.00 Uhr (Publikum ab 17.00)
Sonntag, 16. Juni 2024* 11.00 bis 17.00 Uhr

(*) Am Sonntag findet der ökumenische Gottesdienst auf dem Curtiplatz statt. Das Gelände wird nicht abgesperrt (freier Eintritt). Die Marktstände dürfen am Sonntag für den Verkauf geöffnet sein, werden jedoch vertraglich nicht an den Sonntag gebunden.

3. Termine
Während der Vertragsdauer ist kein Geschäftsabbruch gestattet.

3.1 Zufahrt und Aufbau
Die Zufahrt der Marktfahrer erfolgt ausschliesslich über den Fischmarktplatz, Ausfahrt via Curtiplatz (es gilt Kreisverkehr).

Donnerstag, 13. Juni 2024 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 14. Juni 2024 09.00 bis 13.00 Uhr

3.2 Standabnahme
Die Standabnahme erfolgt am Freitag, 14. Juni 2024 um 15h00 durch den Veranstalter und die kantonalen Behörden (Feuerwehr, Lebensmittelbehörde).

3.3 Ausfahrt und Abbau

Die Ausfahrt der Marktfahrer erfolgt ausschliesslich über den Curtiplatz, Einfahrt via Fischmarktplatz (es gilt Kreisverkehr).

Sonntag, 16. Juni 2024 ab 12.00 bis 18:00

4. Markstände / Grösse
Auf Grund der Gegebenheiten des Areals (Bäume Seequai) liegt die maximale Standhöhe bei 2.5 Meter. Marktstände höher als 2.5 Meter sind beschränkt verfügbar. Bitte als Sondergrösse angeben.

5. Tarife
Die unten aufgeführten Tarife sind ohne MwSt. Die Rechnung der Standmiete inkl. Nebenkosten ist im Voraus zu bezahlen.

5.1 Platzmiete
CHF 500.00 exkl. MwSt. Pro Laufmeter

5.2 Kosten Infrastruktur
CHF 200.00 exkl. MwSt. Strom Pauschal (Anschluss und Verbrauch)
CHF 80.00 exkl. MwSt. Abfallgebühr Pauschal

5.3 Kosten Kühlwagen
Kühlwagen müssen bei der Anmeldung angegeben werden und werden je
nach Verfügbarkeit bewilligt. Nicht angemeldete Kühlwagen dürfen nicht
platziert werden. Die Kosten betragen pauschal CHF 350.00 exkl. MwSt.

6. Getränke- und Speiseverkauf

6.1 Der Verkauf von Getränken ist verboten und dem Veranstalter vorbehalten, welcher die Getränkestände auf dem Festgelände betreibt. Wiederhandlungen haben den sofortigen Ausschluss zur Folge.

6.2 Die im Anmeldeformular deklarierten Speisen sind einzuhalten. Sortimentsanpassungen vor dem Vertragsabschluss müssen zwingend dem Veranstalter gemeldet werden. Nach Vertragsabschluss werden keine Änderungen mehr akzeptiert. Sortimentsänderungen können nach Vertragsabschluss nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Verpflegung Helfer
Die Helfer des blues’n’jazz erhalten vom Veranstalter während ihres Einsatzes Bons zur Verpflegung, welche auf dem ganzen Festivalgelände an allen Marktständen eingelöst werden können. Die eingelösten Bons werden nach dem Festival dem Marktfahrer zu 50% und auf Rechnung rückerstattet.

8. Platzierung / Sicherheit

8.1 Die Platzierung des Standes erfolgt durch den Veranstalter. Kurzfristige Änderung bleiben vorbehalten. Im Bereich der Bühlerallee und dem Seequai ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Bäume beschädigt werden.

8.2 Aus Sicherheitsgründen muss auf dem ganzen Festival Areal ein Zirkulationsraum von mindestens 4.00 m gewährleistet sein. In diesen Bereichen dürfen keine Warenauslagen, Vordächer, Stützen, Seile oder dergleichen sein. Der Zirkulationsraum gilt auch bei aufgeklapptem Stand.

8.3 Es dürfen keine Festgarnituren, Bartische, etc. zusätzlich aufgestellt werden.

9. Eintritte Marktfahrer

9.1 Auf dem Festgelände wird jeweils am Freitag-und Samstagabend Eintritt erhoben.
9.2 Der Veranstalter stellt dem Marktfahrer pro Stand folgende Anzahl Eintritte kostenlos zur Verfügung:

Marktstand bis 3 Laufmeter 3 Eintritte
Marktstand bis 6 Laufmeter 4 Eintritte
Marktstand ab 6.1 Laufmeter 5 Eintritte

Die Zustellung der Eintritte erfolgt nach der Bezahlung der Platzmiete. Weitere Eintritte können vorab zu einem reduzierten Preis bestellt werden (10%) oder an der Abendkasse vor Ort zum regulären Preis.

10. Parking

Es dürfen auf dem ganzen Festgelände keine Fahrzeuge abgestellt werden. Die Fahrzeuge müssen nach Entladung umgehend vom Festgelände weggefahren werden. Nach der Geländeschliessung ist die Zufahrt auf das Festgelände nicht mehr möglich. Später eintreffende Marktfahrer werden vom Festival ausgeschlossen. Die Standmiete wird in diesem Falle nicht rückerstattet. Rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge werden vom Veranstalter gegen Gebühr entfernt.

Parkmöglichkeiten in Rapperswil: www.rapperswil-jona.ch/parkiermoeglichkeiten

11. Musik

An den Markständen darf während des ganzen Festivals inkl. Pausen keine eigene Musik abgespielt werden.

12. Ordnung und Sauberkeit

Der Standplatz ist nach dem Festival sauber gereinigt zu hinterlassen. Zusätzlicher Reinigungsaufwand für den Veranstalter wird dem Marktfahrer verrechnet. Nach dem Anlass muss der Abfall in die zur Verfügung gestellten Mulden entsorgt werden. Altöl und Glas muss durch den Marktfahrer umweltgerecht entsorgt werden.

13. Haftung

13.1 Die Vorschriften der Sicherheitsverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona
und dem kantonalen Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz sind
strikte einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung ausgesprochene Bussen gehen
zu Lasten des Marktfahrers.

13.2 Der Marktfahrer haftet für Schäden an Dritten sowie Schäden um seinen
Standplatz, welche an öffentlichen Anlagen, Bäumen und Plätzen der
Stadt entstanden sind.

14. Rechtliches

14.1 Plätze werden nach Eingang und Angebotsvielfalt vergeben.

14.2 Die Anmeldung berechtigt nicht zur Teilnahme. Dies gilt erst mit der
Unterzeichnung des Vertrages sowie der vollständigen Bezahlung der
Rechnung als bestätigt.

14.3 Der Platz darf weder untervermietet noch an Dritte abgegeben werden.

14.4 Muss der Anlass infolge höherer Gewalt (Naturereignis, Epidemie,
Pandemie, Terroranschlag o.ä.) kurzfristig abgesagt werden, besteht
beidseitig kein Anspruch auf eine Ertragsausfallentschädigung oder einen
Unkostenbeitrag

15. Stornierungsbedingungen
Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr
Stornierung 0 - 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr

16. Kontakt
Carré Event AG
Rotfluhstrasse 91
CH-8702 Zollikon
Karin.kryenbuehl@carre.ch